EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-237/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 18 und 21 AEUV; Europäisches Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957; Ersuchen eines Drittstaats um Auslieferung eines Unionsbürgers zur Strafvollstreckung; ersuchter Mitgliedstaat, der den Begriff „Staatsangehörige“ gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b des Übereinkommens dahingehend bestimmt hat, dass nur seine eigenen Staatsangehörigen und nicht auch andere Unionsbürger davon erfasst sind; Frage, ob der ersuchte Mitgliedstaat – im Lichte des Urteils in der Rs. C-247/17, Raugevicius – die Auslieferung des Unionsbürgers verweigern muss, obwohl er völkerrechtlich dazu verpflichtet wäre; Vorlage
Erstellt am 12.05.2021
Eingelangt am 17.05.2021, Bundeskanzleramt (GZ 2021-0.350.244)
- EGH: RS C-237/21