Rs C-234/21; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Verbot – ohne Übergangsregelung – von Feuerwaffen, die für das Abfeuern nur von Platzpatronen umgebaut wurden, im Hinblick auf das Risiko, das von nicht scharfen Waffen ausgeht, die wieder in echte Feuerwaffen, die Geschoße abfeuern, umgebaut werden können; Gültigkeit und Auslegung des Art. 7 Abs. 4a (Übergangsregelung für aktive, halbautomatische Feuerwaffen) der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen i.V. m. den in Anhang I zur Richtlinie 91/477/EWG genannten Kategorien an Feuerwaffen; Vereinbarkeit der Richtlinie 91/477/EWG, die Übergangsregelungen nur für aktive, nicht aber für inaktive, halbautomatische Feuerwaffen, die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und registriert wurden, erlaubt, mit dem Grundsatz der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung, dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Recht auf Achtung des Eigentums (siehe auch EuGH 3.12.2019, Rs C-482/17, Tschechische Republik/Parlament und Rat); Vorlage (65559/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-234/21; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Verbot – ohne Übergangsregelung – von Feuerwaffen, die für das Abfeuern nur von Platzpatronen umgebaut wurden, im Hinblick auf das Risiko, das von nicht scharfen Waffen ausgeht, die wieder in echte Feuerwaffen, die Geschoße abfeuern, umgebaut werden können; Gültigkeit und Auslegung des Art. 7 Abs. 4a (Übergangsregelung für aktive, halbautomatische Feuerwaffen) der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen i.V. m. den in Anhang I zur Richtlinie 91/477/EWG genannten Kategorien an Feuerwaffen; Vereinbarkeit der Richtlinie 91/477/EWG, die Übergangsregelungen nur für aktive, nicht aber für inaktive, halbautomatische Feuerwaffen, die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und registriert wurden, erlaubt, mit dem Grundsatz der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung, dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Recht auf Achtung des Eigentums (siehe auch EuGH 3.12.2019, Rs C-482/17, Tschechische Republik/Parlament und Rat); Vorlage

Erstellt am 14.06.2021

Eingelangt am 16.06.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.422.521)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-482/17
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
30.08.2021 RAT: 11401/21 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 1. September 2021 (9.30 Uhr) (71436/EU XXVII.GP)
27.08.2021 RAT: CM 4247/21 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 1. September 2021 (9.30 Uhr) (71381/EU XXVII.GP)