EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-300/21, österreichisches Vorabentscheidungsersuchen; Datenschutz; Voraussetzungen für Zuspruch von Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO); Frage, ob neben der Verletzung von Bestimmungen der DSGVO beim Kläger auch ein Schaden eingetreten sein muss; unionsrechtliche Vorgaben für die Bemessung des Schadenersatzes; Frage, ob die Voraussetzung des Vorliegens einer Rechtsverletzung von einigem Gewicht, die über den durch die Rechtsverletzung hervorgerufenen Ärger hinausgeht, für den Zuspruch immateriellen Schadenersatzes mit dem Unionsrecht vereinbar ist; Vorlage
Erstellt am 21.06.2021
Eingelangt am 24.06.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.448.315)
- EGH: RS C-300/21