EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-494/21; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG; Telekommunikationsmarkt; Finanzierung der Universaldienstverpflichtungen; Nettokosten, die mit der Erfüllung der Universaldienstverpflichtung verbunden sind; Bestimmung einer allfälligen unzumutbaren Belastung; relevanter Prüfmaßstab der nationalen Regulierungsbehörde unter der Voraussetzung der erfolgten Marktliberalisierung und mehrerer Anbieter von Telekommunikationsdiensten, aber nur eines Diensteanbieters, der Universaldienstleistungen zu erfüllen hat; Prüfung ausschließlich unter Berücksichtigung der Merkmale/Situation des Universaldienstanbieters oder anhand der Merkmale/Situation des Universaldienstanbieters im Vergleich zu seinen Wettbewerbern auf dem relevanten Markt; sh Urteil in der Rs. C-389/08; Vorlage
Erstellt am 27.09.2021
Eingelangt am 29.09.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.673.719)
- EGH: RS C-494/21