EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-453/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; betrieblicher Datenschutzbeauftragter; Betriebsrat; Interessenskonflikte; Kündigungsschutz; Arbeitsrecht; Auslegung von Art. 38 Abs. 3 Satz 2 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO); Abberufung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch den Verantwortlichen (Arbeitgeber) nur aufgrund bestimmter Voraussetzungen, die über die Schutzbestimmungen der DSGVO hinausgehen (Kündigungsschutz auch jenseits der unmittelbaren Funktionswahrnehmung als Datenschutzbeauftragter); Relevanz des Kündigungsschutzes nach DSGVO für Fälle, in denen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten nicht nach der DSGVO, sondern nur nach nationalem Recht verpflichtend ist; Zulässigkeit einer Personenidentität von Betriebsratsvorsitzendem und Datenschutzbeauftragten im Lichte des Art. 38 Abs. 6 Satz 2 DSGVO; Vorlage
Erstellt am 29.09.2021
Eingelangt am 01.10.2021, Bundeskanzleramt
- EGH: RS C-453/21