verb. Rs C-562/21 und C-563/21 (PPU); niederländische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 3 und Art 15 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl sowie der Art. 47, 51 und 52 GRC; Kriterien für die Entscheidung über die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle; Prüfung der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, wenn sich das Gericht bei der Verhandlung, die zur Verurteilung im Ausstellungsmitgliedstaat (hier: Polen) führte, aus nicht rechtsgültig ernannten Richtern zusammensetzte; keine Möglichkeit eines wirksamen Rechtsbehelfs; mangelnde Möglichkeit zur Anfechtung der Gültigkeit der Richterernennung in Polen; Prüfung der echten Gefahr einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren; Verweis auf die Rs C-216/18 PPU, C-354/20 PPU und C-412/20 PPU; Vorlagen; Anwendung des Eilverfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 16. November 2021, 9:30 (75778/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-562/21 und C-563/21 (PPU); niederländische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 3 und Art 15 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl sowie der Art. 47, 51 und 52 GRC; Kriterien für die Entscheidung über die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle; Prüfung der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, wenn sich das Gericht bei der Verhandlung, die zur Verurteilung im Ausstellungsmitgliedstaat (hier: Polen) führte, aus nicht rechtsgültig ernannten Richtern zusammensetzte; keine Möglichkeit eines wirksamen Rechtsbehelfs; mangelnde Möglichkeit zur Anfechtung der Gültigkeit der Richterernennung in Polen; Prüfung der echten Gefahr einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren; Verweis auf die Rs C-216/18 PPU, C-354/20 PPU und C-412/20 PPU; Vorlagen; Anwendung des Eilverfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 16. November 2021, 9:30

Erstellt am 07.10.2021

Eingelangt am 07.10.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.698.639)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-563/21
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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-354/20 Rs C-354/20; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls; Frage, ob der Rahmenbeschluss 2002/584/JI, Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV und Art. 47 GRC der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls entgegenstehen, wenn die nationalen Rechtsvorschriften nach Ausstellung des betreffenden EHB so geändert wurden, dass das betreffende Gericht die Anforderungen der Unabhängigkeit nicht mehr erfüllt; Vorliegen systemischer und allgemeiner Mängel hinsichtlich der Unabhängigkeit der Gerichte im Ausstellungsmitgliedstaat, die dazu führen, dass das Recht auf ein unabhängiges Gericht gegenüber keiner einzigen verdächtigen Person – unabhängig von der persönlichen Situation, der Art der strafverfolgungsbegründenden Straftat und dem konkreten Sachverhalt – gewährleistet ist; Notwendigkeit des Dialogs mit der ausstellenden Justizbehörde und der Prüfung etwaiger Auswirkungen systemischer Mängel auf den Einzelfall; Vorlage; Anwendung des Eilverfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 12. Oktober 2020 (30202/EU XXVII.GP)
EGH: RS C-412/20
EGH: RS C-216/18 C-216/18; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI) vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH in der Rs. C-404/15, Aranyosi: Erforderlichkeit einer konkreten und genauen Prüfung des Risikos, dass die Verfahrensgrundrechte der Person, gegen die sich der Haftbefehl richtet, im Ausstellungsmitgliedstaat verletzt werden, wenn das vollstreckende Gericht über stichhaltige Nachweise darüber verfügt, dass im Ausstellungsmitgliedstaat (Polen) das Gerichtssystem insgesamt rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr entspricht; Notwendigkeit in einem solchen Fall die ausstellende Justizbehörde um zusätzliche Informationen zu ersuchen, die das Bestehen einer Gefahr der Verletzung von Verfahrensgrundrechten widerlegen könnten; Vorlage und Antrag auf Eilverfahren (16508/EU XXVI.GP)