EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-562/21 und C-563/21 (PPU); niederländische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 3 und Art 15 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl sowie der Art. 47, 51 und 52 GRC; Kriterien für die Entscheidung über die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle; Prüfung der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, wenn sich das Gericht bei der Verhandlung, die zur Verurteilung im Ausstellungsmitgliedstaat (hier: Polen) führte, aus nicht rechtsgültig ernannten Richtern zusammensetzte; keine Möglichkeit eines wirksamen Rechtsbehelfs; mangelnde Möglichkeit zur Anfechtung der Gültigkeit der Richterernennung in Polen; Prüfung der echten Gefahr einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren; Verweis auf die Rs C-216/18 PPU, C-354/20 PPU und C-412/20 PPU; Vorlagen; Anwendung des Eilverfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 16. November 2021, 9:30
Erstellt am 07.10.2021
Eingelangt am 07.10.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.698.639)
- EGH: RS C-562/21