Rs C-331/21; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 101 AEUV (Kartellverbot), des Art. 1 (Begriffsbestimmungen) der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Kommission über die Anwendung von Art. 101 Abs. 3 AEUV auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen und Rn. 25 und 27 der Mitteilung der Kommission – Leitlinien für vertikale Beschränkungen (SEK[2010] 411 endgültig); Fragen der Anwendung des Art. 101 AEUV auf eine Wettbewerbsverbotsklausel in einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen einem Stromlieferanten und einem Lebensmitteleinzelhändler über exklusive Rabatte für Personen, die Kunden beider Unternehmen sind; Auslegung der Begriffe „potenzieller Wettbewerber“ und „vertikale Vereinbarung“ im Hinblick auf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen von Unternehmen, welche auf völlig unterschiedlichen Märkten tätig sind; Vorlage (75918/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-331/21; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 101 AEUV (Kartellverbot), des Art. 1 (Begriffsbestimmungen) der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Kommission über die Anwendung von Art. 101 Abs. 3 AEUV auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen und Rn. 25 und 27 der Mitteilung der Kommission – Leitlinien für vertikale Beschränkungen (SEK[2010] 411 endgültig); Fragen der Anwendung des Art. 101 AEUV auf eine Wettbewerbsverbotsklausel in einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen einem Stromlieferanten und einem Lebensmitteleinzelhändler über exklusive Rabatte für Personen, die Kunden beider Unternehmen sind; Auslegung der Begriffe „potenzieller Wettbewerber“ und „vertikale Vereinbarung“ im Hinblick auf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen von Unternehmen, welche auf völlig unterschiedlichen Märkten tätig sind; Vorlage

Erstellt am 07.10.2021

Eingelangt am 08.10.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.703.093)

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Dok.Nr.
Betreff
COM: SEK(2010) 411