EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-560/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung und Gültigkeit des Art. 38 Abs. 3 Satz 2 der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DSGVO); Datenschutzbeauftragte; Schutz vor Abberufung wegen der spezifischen Aufgabenwahrnehmung als Datenschutzbeauftragter; (Un-)Zulässigkeit strengerer nationaler Kündigungsschutzregelung für Arbeitnehmer, die unabhängig von der Erfüllung der spezifischen Funktion als Datenschutzbeauftragter eingreift; Frage, ob Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage beruht; Frage der Kompetenz der EU für die Regelung des Kündigungsschutzes von Datenschutzbeauftragten in einem Beschäftigtenverhältnis zum Verantwortlichen; Vorlage
Erstellt am 30.11.2021
Eingelangt am 02.12.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.842.180)
- EGH: RS C-560/21