verb. Rs. C-583/21, C-584/21, C-585/21 und C-586/21; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; (Un-)Anwendbarkeit der Richtlinie 2001/23/EG auf einen Notar, der zugleich Beamter und privater Arbeitgeber des für ihn arbeitenden Personals ist und der den früheren Inhaber der Notarstelle in seinem Amt ablöst; Vorlagen (82671/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs. C-583/21, C-584/21, C-585/21 und C-586/21; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; (Un-)Anwendbarkeit der Richtlinie 2001/23/EG auf einen Notar, der zugleich Beamter und privater Arbeitgeber des für ihn arbeitenden Personals ist und der den früheren Inhaber der Notarstelle in seinem Amt ablöst; Vorlagen

Erstellt am 02.12.2021

Eingelangt am 02.12.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.847.546)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-584/21
EGH: RS C-585/21
EGH: RS C-586/21
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
23.10.2024 EGH: RS C-603/23 EUGH
Rs C-603/23; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; Notariatskanzlei fällt unter den Begriff „Unternehmen“ bzw. „Betrieb“ i.S.d. Richtlinie, vorausgesetzt, zum einen, dass der Notar, der Inhaber der Notariatskanzlei ist, eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. Richtlinie ausübt (Anbieten gewisser Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt gegen Bezahlung und Tragen der mit der Tätigkeit verbundenen finanziellen Risiken) und zum anderen, dass die Notariatskanzlei eine organisierte Gesamtheit von Personen und Elementen bildet, die die Ausübung der – ein eigenes Ziel verfolgenden und ausreichend strukturierten und autonomen – wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht; endgültige Beendigung der notariellen Tätigkeit aufgrund des Erreichens der vorgesehenen Altersgrenze, gefolgt von der Bestellung eines anderen Notars, der in einem Verfahren als temporärer Ersatz ausgewählt wurde, stellt einen „Betriebsübergang“ i.S.d. Richtlinie dar, sofern der neue Notar seine Tätigkeit am selben Ort und mit derselben Ausstattung aufnimmt und die Identität der Notariatskanzlei somit gewahrt bleibt; Vorlage; Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (siehe auch verb. Rs. C-583/21 bis C-586/21) (1164/EU XXVIII.GP)