Rs C-768/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Datenschutzrecht; Aufgaben und Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörde; Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde; Auslegung von Art. 57 Abs. 1 Buchst. a und f und Art. 58 Abs. 2 i.V.m Art. 77 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 (DSGVO); Frage, ob die nationale Aufsichtsbehörde bei Feststellung eines Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen ausnahmslos verpflichtet ist, nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO einzuschreiten, oder ob der Behörde ein Ermessensspielraum zukommt und diese im Einzelfall trotz Verstoßes auf ein Tätigwerden verzichten darf; Vorlage (89991/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-768/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Datenschutzrecht; Aufgaben und Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörde; Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde; Auslegung von Art. 57 Abs. 1 Buchst. a und f und Art. 58 Abs. 2 i.V.m Art. 77 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 (DSGVO); Frage, ob die nationale Aufsichtsbehörde bei Feststellung eines Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen ausnahmslos verpflichtet ist, nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO einzuschreiten, oder ob der Behörde ein Ermessensspielraum zukommt und diese im Einzelfall trotz Verstoßes auf ein Tätigwerden verzichten darf; Vorlage

Erstellt am 11.02.2022

Eingelangt am 15.02.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.116.144)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
11.10.2024 RAT: 13907/24 EUST
Judgment of the Court of Justice in Case C-768/21 Land Hessen (199611/EU XXVII.GP)