EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-768/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Datenschutzrecht; Aufgaben und Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörde; Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde; Auslegung von Art. 57 Abs. 1 Buchst. a und f und Art. 58 Abs. 2 i.V.m Art. 77 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 (DSGVO); Frage, ob die nationale Aufsichtsbehörde bei Feststellung eines Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen ausnahmslos verpflichtet ist, nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO einzuschreiten, oder ob der Behörde ein Ermessensspielraum zukommt und diese im Einzelfall trotz Verstoßes auf ein Tätigwerden verzichten darf; Vorlage
Erstellt am 11.02.2022
Eingelangt am 15.02.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.116.144)
- EGH: RS C-768/21