Rs C-41/22; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Widerruf eines Versicherungsvertrags (fondsgebundene Rentenversicherung); Follow-up zu u.a. den verb. Rs C-355/18 bis C-357/18 u.a., Rust-Hackner u.a.; Auslegung (des Art. 15) der Richtlinie 90/619/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (2. Richtlinie Lebensversicherung), (des Art. 31) der Richtlinie 92/96/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (3. Richtlinie Lebensversicherung) und (des Art. 35) der Richtlinie 2002/83/EG über Lebensversicherungen sowie des Art. 38 GRC; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung/Rechtsprechung, die dem Versicherungsnehmer nach berechtigtem Widerruf die Beweislast für den durch die Versicherer gezogenen Nutzen auferlegt; Frage, ob dem Versicherungsnehmer im Gegenzug Auskunftsansprüche oder sonstige Erleichterungen zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Versicherer zustehen; Möglichkeit des Versicherers, der eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bzw. falsche Verbraucherinformationen erteilt hat, sich gegenüber dem Versicherungsnehmer auf Verwirkung, Rechtsmissbrauch oder Zeitablauf zu berufen; Vorlage (92206/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-41/22; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Widerruf eines Versicherungsvertrags (fondsgebundene Rentenversicherung); Follow-up zu u.a. den verb. Rs C-355/18 bis C-357/18 u.a., Rust-Hackner u.a.; Auslegung (des Art. 15) der Richtlinie 90/619/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (2. Richtlinie Lebensversicherung), (des Art. 31) der Richtlinie 92/96/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (3. Richtlinie Lebensversicherung) und (des Art. 35) der Richtlinie 2002/83/EG über Lebensversicherungen sowie des Art. 38 GRC; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung/Rechtsprechung, die dem Versicherungsnehmer nach berechtigtem Widerruf die Beweislast für den durch die Versicherer gezogenen Nutzen auferlegt; Frage, ob dem Versicherungsnehmer im Gegenzug Auskunftsansprüche oder sonstige Erleichterungen zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Versicherer zustehen; Möglichkeit des Versicherers, der eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bzw. falsche Verbraucherinformationen erteilt hat, sich gegenüber dem Versicherungsnehmer auf Verwirkung, Rechtsmissbrauch oder Zeitablauf zu berufen; Vorlage

Erstellt am 01.03.2022

Eingelangt am 03.03.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.161.970)

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