Rs C-84/22; irisches Vorabentscheidungsersuchen; (Ausnahmen vom) Zugang zu Dokumenten; Umweltinformationen und verfassungsrechtliches Vertraulichkeitsgebot; Auslegung des Art. 4 Abs. 1 Buchst. e („interne Mitteilungen“) und Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a („Beratungen“) der Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen; Grundsatz der Effektivität; Einordnung von Aufzeichnungen über Sitzungen der Regierung betreffend Emissionen in die Umwelt als „interne Mitteilungen“ oder „Beratungen“; Frage, ob sich der Grundsatz der Rechtskraft über den Tenor eines früheren Urteils hinaus auch auf die im betreffenden Urteil enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen bezieht (mit Verweis auf EuGH 30.9.2003, Rs. C-224/01, Köbler); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Rechtskraftregel, aufgrund derer ein Gericht im Falle eines zweiten Verfahrens über denselben Antrag gehindert ist, die zweite (über denselben Antrag ergangene) Entscheidung aus denselben unionsrechtlichen Gründen wie im ersten Verfahren zu prüfen; Vorlage (95587/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-84/22; irisches Vorabentscheidungsersuchen; (Ausnahmen vom) Zugang zu Dokumenten; Umweltinformationen und verfassungsrechtliches Vertraulichkeitsgebot; Auslegung des Art. 4 Abs. 1 Buchst. e („interne Mitteilungen“) und Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a („Beratungen“) der Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen; Grundsatz der Effektivität; Einordnung von Aufzeichnungen über Sitzungen der Regierung betreffend Emissionen in die Umwelt als „interne Mitteilungen“ oder „Beratungen“; Frage, ob sich der Grundsatz der Rechtskraft über den Tenor eines früheren Urteils hinaus auch auf die im betreffenden Urteil enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen bezieht (mit Verweis auf EuGH 30.9.2003, Rs. C-224/01, Köbler); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Rechtskraftregel, aufgrund derer ein Gericht im Falle eines zweiten Verfahrens über denselben Antrag gehindert ist, die zweite (über denselben Antrag ergangene) Entscheidung aus denselben unionsrechtlichen Gründen wie im ersten Verfahren zu prüfen; Vorlage

Erstellt am 29.03.2022

Eingelangt am 30.03.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.238.448)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-224/01 Vorabentscheidungsersuchen Rechtssache Nr. C-224/01 Dr. Gerhard Köbler gegen Republik Österreich (36637/EU XXI.GP)
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