Rs C-134/22; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Informationspflichten des Arbeitgebers bei Massenkündigungen; Auslegung des Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2 (Pflicht des Arbeitgebers, der zuständigen Behörde eine Abschrift der an die Arbeitnehmervertreter ergangenen schriftlichen Mitteilung über beabsichtigte Massenentlassungen zu übermitteln) der Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen; Frage, ob die in Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2 der Richtlinie 98/59/EG festgelegte Übermittlungspflicht dem Individualrechtsschutz dient oder eine bloß verfahrensordnende Vorschrift ist; Auswirkungen der Verletzung dieser Pflicht im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers; Vorlage (96142/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-134/22; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Informationspflichten des Arbeitgebers bei Massenkündigungen; Auslegung des Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2 (Pflicht des Arbeitgebers, der zuständigen Behörde eine Abschrift der an die Arbeitnehmervertreter ergangenen schriftlichen Mitteilung über beabsichtigte Massenentlassungen zu übermitteln) der Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen; Frage, ob die in Art. 2 Abs. 3 UAbs. 2 der Richtlinie 98/59/EG festgelegte Übermittlungspflicht dem Individualrechtsschutz dient oder eine bloß verfahrensordnende Vorschrift ist; Auswirkungen der Verletzung dieser Pflicht im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers; Vorlage

Erstellt am 01.04.2022

Eingelangt am 04.04.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.249.768)

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