Rs C-132/22; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 45 Abs. 1 und 2 AEUV (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) und Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union; nationale Regelung, nach der in einem Verfahren zur Vergabe von (befristeten und unbefristeten) Lehraufträgen an einer Hochschuleinrichtung für Kunst, Musik und Tanz nur die an einer nationalen Einrichtung erworbene Berufserfahrung berücksichtigt wird, nicht jedoch die an entsprechenden, in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Einrichtungen erworbene Berufserfahrung; (Un-)Vereinbarkeit einer solchen Regelung mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit; Frage, ob die Regelung im Hinblick auf das Ziel der Bekämpfung prekärer Beschäftigungsverhältnisse in solchen Einrichtungen gerechtfertigt werden kann; Vorlage (96358/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-132/22; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 45 Abs. 1 und 2 AEUV (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) und Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union; nationale Regelung, nach der in einem Verfahren zur Vergabe von (befristeten und unbefristeten) Lehraufträgen an einer Hochschuleinrichtung für Kunst, Musik und Tanz nur die an einer nationalen Einrichtung erworbene Berufserfahrung berücksichtigt wird, nicht jedoch die an entsprechenden, in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Einrichtungen erworbene Berufserfahrung; (Un-)Vereinbarkeit einer solchen Regelung mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit; Frage, ob die Regelung im Hinblick auf das Ziel der Bekämpfung prekärer Beschäftigungsverhältnisse in solchen Einrichtungen gerechtfertigt werden kann; Vorlage

Erstellt am 04.04.2022

Eingelangt am 05.04.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.254.361)

  Aufklappen