EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-919/19; slowakisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI (Vollstreckung von Freiheitsstrafen); Kriterien für die Übermittlung eines Urteils und einer Bescheinigung gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Rahmenbeschlusses an den Mitgliedstaat (MS), dessen Staatsangehörigkeit die betreffende Person besitzt; Frage, ob das Bestehen familiärer, gesellschaftlicher, beruflicher oder Bindungen anderer Art (welche die Resozialisierung der verurteilten Person erleichtern können) eine Voraussetzung für die Übermittlung darstellt; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach für die Anerkennung und Vollstreckung eines Urteils die formelle Meldung des gewöhnlichen Aufenthalts ausreicht; Frage, ob die Behörde des Ausstellungsstaates vor der Übermittlung feststellen muss, dass die Vollstreckung der Strafe durch den Vollstreckungsstaat der Resozialisierung dient (Art. 4 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses); Frage, ob das Nichtbestehen familiärer, gesellschaftlicher, beruflicher oder Bindungen anderer Art einen Ablehnungsgrund für die Versagung der Anerkennung und Vollstreckung darstellt (Art. 9 Abs. 1 Buchst. b Rahmenbeschlusses); Vorlage
Erstellt am 27.01.2020
Eingelangt am 30.01.2020, Bundesministerium für Justiz (2020-0.058.232)
- EGH: RS C-919/19