Rs C-143/22; französisches Vorabentscheidungsersuchen; vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen; Auslegung insbesondere des Art. 14 (Einreiseverweigerung für Drittstaatsangehörige, die nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllen, wobei die Anwendung besonderer Bestimmungen zum Asylrecht unberührt bleiben) der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex); Frage, ob einem Ausländer, der unmittelbar aus einem dem Schengenraum angehörenden Staat kommt, im Falle der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen gemäß Art. 14 SGK die Einreise verweigert werden kann, wenn die (Rückführungs-)Richtlinie 2008/115/EG keine Anwendung findet; Vorlage (97422/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-143/22; französisches Vorabentscheidungsersuchen; vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen; Auslegung insbesondere des Art. 14 (Einreiseverweigerung für Drittstaatsangehörige, die nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllen, wobei die Anwendung besonderer Bestimmungen zum Asylrecht unberührt bleiben) der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex); Frage, ob einem Ausländer, der unmittelbar aus einem dem Schengenraum angehörenden Staat kommt, im Falle der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen gemäß Art. 14 SGK die Einreise verweigert werden kann, wenn die (Rückführungs-)Richtlinie 2008/115/EG keine Anwendung findet; Vorlage

Erstellt am 12.04.2022

Eingelangt am 13.04.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.277.857)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
13.11.2023 RAT: CM 4639/23 EUTO
Working Party on Frontiers / Mixed Committee (EU-Iceland/Norway and Switzerland/Liechtenstein) Date: 24 November 2023 Time: 10:00 Venue: COUNCIL LEX BUILDING Rue de la Loi 145, 1048 BRUSSELS (161292/EU XXVII.GP)