Gestaltung und Dauer der Redezeit
Beschränkung der Redezeit gem. § 59 Abs. 3 GOG durch Präsident Mag. Wolfgang Sobotka in der Debatte über den Antrag des Abg. Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 46 Abs. 4 GOG betreffend Beauftragung des Unvereinbarkeitsausschusses mit der Fortsetzung seiner Arbeiten nach Beendigung der ordentlichen Tagung 2023/2024