Ministerialentwurf Gesetz
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz 2024 – PthG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden
Kurzinformation
Ziele
- Akademisierung der Psychotherapieausbildung
- Gesamthafte Qualitätssicherung
- Anpassung der Regelungen betreffend den Psychotherapiebeirat und Einführung eines berufsspezifischen Gremiums
- Vereinheitlichung der Regelungen im Bereich des sogenannten Beschwerdemanagements
- Anpassung der Vollziehungskompetenzen vom Musiktherapiegesetz, Psychologengesetz 2013 und Psychotherapiegesetz betreffend Beschwerden
- Normierung eines Musiktherapiebeirates
- Klarstellung der Stellung der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in Fachausbildung unter Lehrsupervision
- Erlassung eines neuen Psychotherapiegesetzes mit einer akademisierten Psychotherapieausbildung sowie Konkretisierung des Berufsbildes, der Berufsausübung und der Berufspflichten
- Vereinheitlichung der Regelungen und Zuständigkeiten in den Bereichen des Beschwerdemanagements samt Überführung an die Länder im Hinblick auf die mittelbare Bundesverwaltung
- Öffentliche Führung der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten in Fachausbildung unter Lehrsupervision
Inhalt
- Einrichtung eines Bachelorstudiums gemäß PthG 2024 und eines Masterstudiums der Psychotherapie
- Einrichtung eines berufsspezifischen Gremiums und Neubesetzung des Psychotherapiebeirates
- Einführung eines Bachelor- und Masterstudiums der Psychotherapie, einer dritten postgraduellen Phase sowie der psychotherapeutischen Approbationsprüfung
- Berufsbild wird durch eine umfassende Formulierung und einer Akzentuierung dieser Berufsgruppe verdeutlicht
- Konkretisierungen der Berufspflichten, deren Notwendigkeit in der Berufsausübung durch die Weiterentwicklung während der letzten 30 Jahre ersichtlich geworden ist
- Überführung der Zuständigkeit zur Vollziehung (mit Ausnahme der Listenführung) an die Länder im Sinne der mittelbaren Bundesverwaltung
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 12.01.2024