IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024 (316/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024)

Kurzinformation

Ziel

Erhöhung der Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF)

Inhalt

Übernahme des zusätzlichen IWF-Quotenanteils durch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Gemäß dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds nimmt der Gouverneursrat in Abständen von höchstens fünf Jahren eine allgemeine Überprüfung der Quoten der Mitglieder vor und empfiehlt Änderungen, sofern er diese für angebracht hält. Durch Änderungen sollen der Umfang der Fondsmittel dem Wachstum der Weltwirtschaft sowie die Quoten der einzelnen Mitgliedstaaten ihrer wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden.

Die 14. Quotenüberprüfung brachte eine weitgehende Änderung der IWF Quoten sowie der Governance-Struktur des Fonds. Sie wurde im Jahr 2010 abgeschlossen und trat 2016 in Kraft. Die Änderungen hatten vor allem zum Ziel, die zunehmend wichtiger werdende Rolle von aufstrebenden Volkswirtschaften sowie Entwicklungsländern innerhalb der Institution und der Weltwirtschaft zu reflektieren. Die 15. Überprüfung, abgeschlossen 2020, hatte das gleiche Ziel. Sie brachte jedoch keine Änderung oder auch nur Verschiebung der Quoten. Stattdessen beschränkte man sich auf Handlungsempfehlungen für die 16. Überprüfung.

Am 15. Dezember 2023 hat nun der Gouverneursrat des IWF die 16. Allgemeine Quotenüberprüfung abgeschlossen und, basierend auf einer Empfehlung des IWF-Exekutivdirektoriums, einer Erhöhung der Quoten um 50 Prozent zugestimmt, bei gleichzeitiger Wahrung der bestehenden relativen Quotenanteile. Das heißt, es erfolgt keine Verschiebung bei den relativen Quotenanteilen zugunsten aufstrebender Volkswirtschaften. Insgesamt sollen die Quoten um 238,6 Mrd. Sonderziehungsrecht (SZR) auf 715,7 Mrd. SZR (rund 876,7 Mrd. Euro, bei einem Wechselkurs von 1,22491 Euro je SZR am 15.12.2023) steigen. Die Resolution des Gouverneursrates sieht zudem vor, dass die bisherige Vergabekapazität des IWF beizubehalten und die Abhängigkeit von geliehenen Mitteln reduziert werden soll. Dies soll durch eine entsprechende Reduzierung der Neuen Kreditvereinbarungen (engl. New Arrangements to Borrow, NAB) sowie einem Auslaufen der bilateralen Kreditverträge (engl. Bilateral Borrowing Agreements) erreicht werden. Das Ziel ist, die Rolle des IWF im Zentrum des globalen Finanzsicherheitsnetzes sowie die Stellung der Quoten zu stärken. Die Mitgliedstaaten des IWF haben nun bis 15. November 2024 Zeit, einer entsprechenden Erhöhung ihrer Quote zuzustimmen. Die Erhöhung der Quoten tritt jedoch erst in Kraft, sobald Mitgliedstaaten, die gemeinsam über nicht weniger als 85 Prozent der bisherigen Quotenmittel verfügen, der Erhöhung zugestimmt haben und auch die Zustimmung der NAB-Teilnehmer über eine Reduzierung der NAB vorliegt.
 

Stand: 20.02.2024

Übermittelt von

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen

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