Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG (47/SN-271/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG) erlassen wird

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Als langjähriges börsennotiertes Unternehmen ist für AGRANA der direkte persönliche Kontakt zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und Aktionären – insbesondere Kleinanlegern, unerlässlich. Deshalb hat sich das Unternehmen nach den pandemiebedingten virtuellen Hauptversammlungen 2020 und 2021 im vergangenen Jahr wieder für eine Präsenz-HV entschieden. Eine Präsenz-HV, die nach 2022 auch heuer physisch stattfinden wird, wird von Vorstand und Aufsichtsrat ausdrücklich gewünscht und unterstützt. Der Entwurf für ein Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen entspricht nicht unserem Verständnis einer unmittelbaren persönlichen und transparenten Informationspolitik gegenüber allen unsere Aktionärinnen und Aktionären. AGRANA steht daher einem Gesetz zur Schaffung von rein virtuellen HV´s kritisch gegenüber.