Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (271/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG) erlassen wird

Kurzinformation

Ziel

Ermöglichung virtueller Gesellschafterversammlungen im Dauerrecht

Inhalt

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für virtuelle Gesellschafterversammlungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Damit in Zeiten der COVID-19-Pandemie Versammlungen von Gesellschaftern oder Organmitgliedern auch ohne physische Anwesenheit der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer durchgeführt und Beschlüsse auch auf andere Weise gefasst werden können, wurde mit dem § 1 COVID-19-GesG (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz) eine zeitlich befristete gesetzliche Grundlage für "virtuelle Versammlungen" geschaffen, die in der COVID-19-GesV (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung) näher geregelt wurden.

Die Durchführung von Gesellschafterversammlungen unter Einsatz technischer Kommunikationsmittel, insbesondere über eine Videokonferenz, hat sich in der Praxis bewährt, weshalb nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für virtuelle sowie hybride Versammlungen geschaffen werden soll. Im Unterschied zur Pandemiesituation sollen solche Gesellschaftersammlungen jedoch nur zulässig sein, wenn dies in Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist.

Stand: 28.04.2023