Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz, Änderung (6/SN-350/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz geändert wird

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Inhalt

Verschlüsselung ist schon heute nicht mehr aus unserer Welt wegzudenken. Vertrauliche Daten, Anwaltsgeheimnis, Privatsphäre – es gibt viele Gegebenheiten, wo Daten nur wirklich sicher übertragen werden können, wenn sie verschlüsselt sind. Denn verschlüsselt sein heisst: Nur Sender und Empfänger können die Daten lesen.
Einem Dritten – Man in the middle – die Möglichkeit der Entschlüsselung zu geben ist gleichbedeutend mit -> keine Verschlüsselung.
Und ganz egal wie fest dieser back door key im Tresor des Polizeipräsidenten verschlossen ist – irgendwann einmal hat ihn ein Unbefugter in den Händen. Da gibt es mathematische Modelle, die das beweisen, es reicht aber auch der normale Hausverstand.
Es ist ganz einfach: Knackbare Verschlüsselung ist keine.

Stellungnahme von

IGLER, Andre (9133 Sittersdorf)

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