Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Verschlüsselung ist schon heute nicht mehr aus unserer Welt wegzudenken. Vertrauliche Daten, Anwaltsgeheimnis, Privatsphäre – es gibt viele Gegebenheiten, wo Daten nur wirklich sicher übertragen werden können, wenn sie verschlüsselt sind. Denn verschlüsselt sein heisst: Nur Sender und Empfänger können die Daten lesen.
Einem Dritten – Man in the middle – die Möglichkeit der Entschlüsselung zu geben ist gleichbedeutend mit -> keine Verschlüsselung.
Und ganz egal wie fest dieser back door key im Tresor des Polizeipräsidenten verschlossen ist – irgendwann einmal hat ihn ein Unbefugter in den Händen. Da gibt es mathematische Modelle, die das beweisen, es reicht aber auch der normale Hausverstand.
Es ist ganz einfach: Knackbare Verschlüsselung ist keine.