EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-840/24; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Urheberrecht; Auslegung von Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2006/115/EG zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums sowie Art. 11 Abs. 4 und Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten; Frage der Zulässigkeit eines Förderauftrags an Verwertungsgesellschaft zur Förderung kulturell bedeutender Werke mit der Wirkung der Begünstigung auch von Empfängern außerhalb des Kreises der Rechtsinhaber; Frage der zulässigen Modalitäten der Erbringung sozialer, kultureller oder bildungsbezogener Leistungen an Rechteinhaber; Vorlage
Erstellt am 03.02.2025
Eingelangt am 04.02.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.090.134)
- EGH: RS C-840/24