Rs C-873/24; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Aufnahme ausländischer Liegenschaften in das Europäische Nachlasszeugnis; Auslegung des Art. 68 Buchst. l der Verordnung (EU) 650/2012 (Aufnahme des Erbteils jedes Erben bzw. eines Verzeichnisses der einem bestimmten Erben zustehenden Rechte bzw. Vermögenswerte) zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses; Frage, ob in das Europäische Nachlasszeugnis auch spezifische Angaben betreffend eine Liegenschaft im Ausland, die für die Eintragung ins Grundbuch des Belegenheitsstaates erforderlich sind, eingetragen werden, wenn der Erbe die Aufnahme dieser Angaben beantragt und die Eintragung des Eigentums in das Grundbuch des Belegenheitsstaates nach dessen innerstaatlichem Recht, nur erfolgen kann, wenn aus diesem die entsprechenden Angaben hervorgehen; Relevanz des Übergangs im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge; Frage, ob es von Bedeutung ist, dass die Eintragung in das Grundbuch des Belegenheitsstaates auch dann erfolgen kann, wenn neben dem Europäischen Nachlasszeugnis (ohne Angaben zur Liegenschaft) auch ein weiteres Dokument mit einer Erklärung des Erben (oder der Nacherben) vorgelegt wird; Vorlage (10576/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-873/24; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Aufnahme ausländischer Liegenschaften in das Europäische Nachlasszeugnis; Auslegung des Art. 68 Buchst. l der Verordnung (EU) 650/2012 (Aufnahme des Erbteils jedes Erben bzw. eines Verzeichnisses der einem bestimmten Erben zustehenden Rechte bzw. Vermögenswerte) zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses; Frage, ob in das Europäische Nachlasszeugnis auch spezifische Angaben betreffend eine Liegenschaft im Ausland, die für die Eintragung ins Grundbuch des Belegenheitsstaates erforderlich sind, eingetragen werden, wenn der Erbe die Aufnahme dieser Angaben beantragt und die Eintragung des Eigentums in das Grundbuch des Belegenheitsstaates nach dessen innerstaatlichem Recht, nur erfolgen kann, wenn aus diesem die entsprechenden Angaben hervorgehen; Relevanz des Übergangs im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge; Frage, ob es von Bedeutung ist, dass die Eintragung in das Grundbuch des Belegenheitsstaates auch dann erfolgen kann, wenn neben dem Europäischen Nachlasszeugnis (ohne Angaben zur Liegenschaft) auch ein weiteres Dokument mit einer Erklärung des Erben (oder der Nacherben) vorgelegt wird; Vorlage

Erstellt am 03.02.2025

Eingelangt am 05.02.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.089.952)

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