EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-877/24; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Rückkehrentscheidung gegen inhaftierten Ausländer; Auslegung von Art. 5, 6, 8 und 9 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie); (Un-)Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung, wenn der Ausländer seiner Rückkehrverpflichtung wegen der Vollstreckung einer (lebens-)langen Freiheitsstrafe nicht nachkommen kann und nicht abgeschoben werden kann; Pflicht des Mitgliedstaats, einem Ausländer – sofern gegen ihn keine Rückkehrentscheidung erlassen werden kann – für die Dauer der Haft einen Aufenthaltstitel gemäß Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115 oder eine sonstige Aufenthaltsberechtigung zu erteilen; Notwendigkeit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Erlass der Rückkehrentscheidung; Vorlage
Erstellt am 04.02.2025
Eingelangt am 05.02.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.093.885)
- EGH: RS C-877/24