EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-869/24; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2 (Begriffsbestimmungen) und 46 (Unterteilung von Aufträgen in Lose) der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG; Frage, ob von dem Begriff „Wirtschaftsteilnehmer“ in Art. 2 Abs. 1 Nr. 10 der Richtlinie 2014/24/EU auch die Unternehmensgruppe, der der Wirtschaftsteilnehmer angehört, umfasst ist; Frage, ob Art. 46 der Richtlinie 2014/24/EU unter Einbeziehung der Unternehmensgruppe, der der Bieter angehört, angewendet werden kann; (Un-)Zulässigkeit des automatischen Ausschlusses eines Bieters, der einer Unternehmensgruppe angehört, die über ihre Beteiligungsunternehmen an einer in Lose unterteilten Ausschreibung teilgenommen und Angebote abgegeben hat, die über die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Teilnahme- und Vergabebeschränkungen hinausgehen; Vorlage
Erstellt am 10.02.2025
Eingelangt am 11.02.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.107.749)
- EGH: RS C-869/24