Rs C-906/24; finnisches Vorabentscheidungsersuchen; eigenständiges Aufenthaltsrecht für drittstaatsangehörige Ehegattin und Kinder bei Ausweisung eines Unionsbürgers; Auslegung von Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) und Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 (Arbeitnehmerfreizügigkeitsverordnung); Frage, ob die an der Volksschule eingeschriebenen Kinder eines Unionsbürgers und Arbeitnehmers (hier: des Vaters mit rumänischer Staatsangehörigkeit), von denen die meisten selbst nicht Unionsbürger sind, sowie der drittstaatsangehörige Elternteil, der die Obsorge für die Kinder tatsächlich wahrnimmt (hier: die Mutter mit moldauischer Staatsangehörigkeit), ihr Aufenthaltsrecht bis zum Abschluss der Ausbildung der Kinder behalten, wenn gegen den Unionsbürger eine noch nicht rechtskräftige Ausweisungsentscheidung (aufgrund einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) ergangen ist, diese Abschiebung jedoch noch nicht vollzogen ist; bejahendenfalls: Frage, ob die Voraussetzungen für die Ausweisung des Unionsbürgers nach Erlass einer Ausweisungsentscheidung erneut zu prüfen sind, wenn für seine Kinder und Ehegattin ein eigenständiges Aufenthaltsrecht festgestellt wird und diese im Aufnahmemitgliedstaat bleiben wollen; fragliche Umstände, die bei Berücksichtigung der „familiäre[n] und wirtschaftliche[n] Lage“ im Sinn von Art. 28 Abs. 1 der Freizügigkeitsrichtlinie i.V.m. dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 7 GRC) und den Rechten der Kinder (Art. 24 Abs. 2 und 3 GRC) zu prüfen sind; Vorlage (11384/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-906/24; finnisches Vorabentscheidungsersuchen; eigenständiges Aufenthaltsrecht für drittstaatsangehörige Ehegattin und Kinder bei Ausweisung eines Unionsbürgers; Auslegung von Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) und Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 (Arbeitnehmerfreizügigkeitsverordnung); Frage, ob die an der Volksschule eingeschriebenen Kinder eines Unionsbürgers und Arbeitnehmers (hier: des Vaters mit rumänischer Staatsangehörigkeit), von denen die meisten selbst nicht Unionsbürger sind, sowie der drittstaatsangehörige Elternteil, der die Obsorge für die Kinder tatsächlich wahrnimmt (hier: die Mutter mit moldauischer Staatsangehörigkeit), ihr Aufenthaltsrecht bis zum Abschluss der Ausbildung der Kinder behalten, wenn gegen den Unionsbürger eine noch nicht rechtskräftige Ausweisungsentscheidung (aufgrund einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) ergangen ist, diese Abschiebung jedoch noch nicht vollzogen ist; bejahendenfalls: Frage, ob die Voraussetzungen für die Ausweisung des Unionsbürgers nach Erlass einer Ausweisungsentscheidung erneut zu prüfen sind, wenn für seine Kinder und Ehegattin ein eigenständiges Aufenthaltsrecht festgestellt wird und diese im Aufnahmemitgliedstaat bleiben wollen; fragliche Umstände, die bei Berücksichtigung der „familiäre[n] und wirtschaftliche[n] Lage“ im Sinn von Art. 28 Abs. 1 der Freizügigkeitsrichtlinie i.V.m. dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 7 GRC) und den Rechten der Kinder (Art. 24 Abs. 2 und 3 GRC) zu prüfen sind; Vorlage

Erstellt am 11.02.2025

Eingelangt am 12.02.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.113.322)

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