EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-683/24; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (HG Wien); Internationales Privatrecht; Anerkennung und Vollstreckung von in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen Urteilen; Auslegung der Art. 1, 45, 46, 48 und 52 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO); ordre public Vorbehalt; Fragen zur Unionsrechtskonformität der sogenannten „Bill 55“ (maltesisches Glücksspielrecht), das vorsieht, dass ausländische Urteile gegen maltesische Online-Glücksspielanbieter grundsätzlich nicht anerkannt und vollstreckt werden; Haftung für ein (Rechts-)Gutachten; Vorlage; Ersuchen um Auskunft an das vorlegende Gericht und Antwort dieses Gerichts
Erstellt am 12.02.2025
Eingelangt am 13.02.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.117.333)
- EGH: RS C-683/24