EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-11/25; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung bzw. Anwendungsbereich des Art. 102 AEUV; Organisation der kommunalen Abfallbewirtschaftung; Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung; „In-house“-Vergabe; Frage, ob Entscheidung über Vergabe des Rechts zur Erbringung von Dienstleistungen der kommunalen Abfallbewirtschaftung an ein Unternehmen, das teilweise im Eigentum der betreffenden Gemeinde steht, in den Anwendungsbereich des Art. 102 AEUV fällt, Einordnung einer Gemeinde als Marktteilnehmerin i.S.v. Art. 102 AEUV; Vorlage
Erstellt am 18.02.2025
Eingelangt am 19.02.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.132.058)
- EGH: RS C-11/25