EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-12/25; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Recht auf Löschung personenbezogener Daten aus allen Registern oder Archiven der römisch-katholischen Kirche; Auslegung des Art. 17 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) i.V.m. Art. 8, 9 und 10 GRC; Frage, ob das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO auch für personenbezogene Daten in Taufregistern gilt; Frage, ob es einen Unterschied macht, dass das Taufregister nicht digital, sondern als doppelseitiges Buch geführt wird und auf der Rückseite Daten anderer Personen vermerkt sind; Frage, ob das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO besteht, wenn das Buch selbst ein historisches Artefakt ist und das Taufregister eine einzigartige Wiedergabe historischer Fakten darstellt, sodass die Datenverarbeitung auch zu den in Art. 17 Abs. 3 Buchst. d angeführten Archiv- und Forschungszwecken erfolgt; Frage, ob dem Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO durch einen Randvermerk im Taufregister, dass die Person die Kirche verlassen habe, entsprochen werden kann; Abwägung mit den Grundrechten des römisch-katholischen Kirchengemeinschaft; Vorlage
Erstellt am 19.02.2025
Eingelangt am 20.02.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.135.006)
- EGH: RS C-12/25