EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-119/25; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Fluggastrechte; Auslegung von Art. 12 Abs. 1 zweiter Satz i.V.m. dem Schutzziel der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 und dem unionsrechtlichen Gleichheitssatz sowie dem Sinn und Zweck der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302; Anrechnung einer Ausgleichsleistung nach der Verordnung 261/2004 auf einen etwaigen weitergehenden, individuellen Schadenersatzanspruch des einzelnen Fluggastes; Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung von Ausgleichsansprüchen gemäß Art. 7 der Verordnung 261/2004 mit (gegen Dritte gerichteten) Schadenersatzansprüchen, die über die (alle Fluggäste betreffende) Kompensation für Zeitverlust und Unannehmlichkeiten wegen starker Verspätung hinausgehen; Frage einer allfälligen Überkompensation im verneinenden Fall; Vorlage
Erstellt am 03.03.2025
Eingelangt am 04.03.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.165.586)
- EGH: RS C-119/25