EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-619/24; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; restriktive Maßnahmen; Verbot der Einfuhr und des Verbringens von Kfz aus Russland in die Union; Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; Frage, ob Art. 3i Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dahin auszulegen ist, dass das Verbot der Einfuhr oder des Verbringens der in Anhang XXI aufgeführten Güter nur dann gilt, wenn festgestellt werden kann, dass die betreffende Ware Russland erhebliche Einnahmen bringt und damit Handlungen Russlands ermöglicht, welche die Lage in der Ukraine destabilisieren; allenfalls Frage, ob Art. 3i Abs. 3ad der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dahin auszulegen ist, dass die danach gestattete Zulassung eines Kfz, das sich am 19. Dezember 2023 bereits im Gebiet der Union befunden hat, auch dann gilt – und die zuständige Zollbehörde dessen Sicherstellung aufheben muss –, wenn seine Einfuhr nach Art. 3i Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verboten und nicht nach Abs. 3ab oder 3ac dieser Verordnung ausgenommen ist; Vorlage
Erstellt am 31.10.2024
Eingelangt am 05.11.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.799.633)
- EGH: RS C-619/24