EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-70/25; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 73 Abs. 1 und Art. 74 Abs. 1 der Richtlinie 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt; Haftung des Zahlers bzw. Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungen; (Un-)Zulässigkeit der Weigerung eines Zahlungsdienstleisters, die unverzügliche Erstattung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs an einen Zahler vorzunehmen, wenn der Zahler durch eine grob fahrlässige Verletzung der in Art. 69 der Richtlinie 2015/2366 genannten Pflichten einen Schaden infolge des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs erlitten hat; Vorlage
Erstellt am 06.03.2025
Eingelangt am 07.03.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.178.252)
- EGH: RS C-70/25