Veröffentlichung der Informationen über das Inkrafttreten – für das Fürstentum Liechtenstein – des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke im Amtsblatt der Europäischen Union (15852/EU XXVIII.GP)

EU-V: Berichte u. Beratungsergebnisse

Veröffentlichung der Informationen über das Inkrafttreten – für das Fürstentum Liechtenstein – des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke im Amtsblatt der Europäischen Union

Erstellt am 27.03.2025

Eingelangt am 27.03.2025, Bundesministerium für Inneres

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