Rs C-151/25; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verlängerung einer Bau- und Betriebsgenehmigung (hier: für einen Windpark); Auslegung des Art. 6 Abs. 1 und 10 sowie der Nr. 20 und 22 von Anhang I des Übereinkommens von Aarhus; Frage, ob in einem Rechtssystem, in dem die Entfaltung einer Tätigkeit, die unter Anhang I des Übereinkommens von Aarhus fällt, Gegenstand einer Betriebsgenehmigung ist, die für einen (maximalen) Zeitraum von 20 Jahren erteilt wurde, eine Entscheidung, die Entfaltung der Tätigkeit um zehn Jahre zu verlängern, Gegenstand eines Verfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung sein muss; Vorlage (16949/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-151/25; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verlängerung einer Bau- und Betriebsgenehmigung (hier: für einen Windpark); Auslegung des Art. 6 Abs. 1 und 10 sowie der Nr. 20 und 22 von Anhang I des Übereinkommens von Aarhus; Frage, ob in einem Rechtssystem, in dem die Entfaltung einer Tätigkeit, die unter Anhang I des Übereinkommens von Aarhus fällt, Gegenstand einer Betriebsgenehmigung ist, die für einen (maximalen) Zeitraum von 20 Jahren erteilt wurde, eine Entscheidung, die Entfaltung der Tätigkeit um zehn Jahre zu verlängern, Gegenstand eines Verfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung sein muss; Vorlage

Erstellt am 03.04.2025

Eingelangt am 07.04.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.265.014)

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