EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-172/25; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit; Grundsatz der Gleichbehandlung; Arbeitsvertrag zwischen einem Leiharbeitsunternehmen und einem Leiharbeitnehmer, nach welchem der Leiharbeitnehmer Aufgaben für eine entleihende Gesellschaft (zur Erfüllung eines zwischen Leiharbeitsunternehmen und Entleiher geschlossenen Vertrags) wahrnehmen soll; Beendigung des Arbeitsvertrags durch das Leiharbeitsunternehmens nach – an keine Begründung geknüpfter – Erklärung des Entleihers, auf die Dienste des Leiharbeitnehmers – aufgrund des Wegfalls des betreffenden Arbeitsplatzes – zu verzichten; Frage zur (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach die Regelungen für Kündigungen (Begründung; formelle Voraussetzungen) in einem solchen Fall – anders als bei direkter Beschäftigung durch Entleiher – nicht eingehalten werden müssen; Vorlage
Erstellt am 07.04.2025
Eingelangt am 08.04.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.269.855)
- EGH: RS C-172/25