EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-199/25; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; (Un-)Zulässigkeit bestimmter Bestandteile bei der Festlegung der Entgelt(berechnungs)methode für Strom und Erdgas; Auslegung des Art. 18 Abs. 1 (Entgelte für den Netzzugang, die Nutzung und den Ausbau der Netze) der Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt; Frage, ob die Kosten für die in einer nationalen Rechtsvorschrift (Anm. Dekret über Bestimmungen über die Energiepolitik) vorgesehenen Gemeinwohlverpflichtungen, die nicht durch Steuern, Gebühren, Subventionen, Beiträge und Abgaben finanziert werden, in die Verteilernetzentgelte einbezogen werden dürfen; Frage, ob bei der Festlegung einer Entgeltmethode für die Verteilung von Strom für einen signifikanten Teil der Kosten eines Netzbetreibers der Rückgriff auf eine historische Kostenentwicklungsmethode alleine oder nur in Kombination mit einer Effizienzprüfung zulässig ist; (Un-)Zulässigkeit der zeitlichen Aufschiebung der Wirkung der Aufhebung eines unionsrechtswidrigen nationalen Rechtsaktes zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit; Vorlage
Erstellt am 22.04.2025
Eingelangt am 23.04.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.312.332)
- EGH: RS C-199/25