Rs C-216/25; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 2 und Art. 8 der Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; Personalübertragung infolge eines Unternehmensübergangs; Klage eines Arbeitnehmers auf Zahlung ausstehender Gehälter für einen Zeitraum, der vor dem Zeitpunkt des Übergangs des alten Unternehmens auf ein neues Unternehmen liegt; Fragen betreffend die Übertragung von Verbindlichkeiten in Form von Gehaltsforderungen von der Veräußerin auf die Erwerberin; (Un-)Zulässigkeit einer allgemeinen – nicht spezifisch zur Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie erlassenen – nationalen Rechtsvorschrift, die einen Schuldübergang u.a. von der Zustimmung des Gläubigers abhängig macht; Vorlage (19223/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-216/25; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 2 und Art. 8 der Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; Personalübertragung infolge eines Unternehmensübergangs; Klage eines Arbeitnehmers auf Zahlung ausstehender Gehälter für einen Zeitraum, der vor dem Zeitpunkt des Übergangs des alten Unternehmens auf ein neues Unternehmen liegt; Fragen betreffend die Übertragung von Verbindlichkeiten in Form von Gehaltsforderungen von der Veräußerin auf die Erwerberin; (Un-)Zulässigkeit einer allgemeinen – nicht spezifisch zur Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie erlassenen – nationalen Rechtsvorschrift, die einen Schuldübergang u.a. von der Zustimmung des Gläubigers abhängig macht; Vorlage

Erstellt am 02.05.2025

Eingelangt am 05.05.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.345.864)

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