Rs C-243/25; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Verbraucherkreditvertrag; Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Missbräuchlich einer Vertragsklausel, die bezüglich des variablen Zinssatzes auf einen Referenzwert verweist, auf dessen Höhe der Kreditgeber mittelbar Einfluss hat, und der von einem Dritten festgelegt wird, der keiner geeigneten institutionellen Aufsicht unterliegt; Informationspflichten des Kreditgebers in Bezug auf potentielle wirtschaftliche Risiken, die damit zusammenhängen, dass im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine geeigneten nationalen Regelungen betreffend die Aufsicht über den Dritten, der den Referenzwert festlegt, bestehen; Vorlage (19887/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-243/25; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Verbraucherkreditvertrag; Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Missbräuchlich einer Vertragsklausel, die bezüglich des variablen Zinssatzes auf einen Referenzwert verweist, auf dessen Höhe der Kreditgeber mittelbar Einfluss hat, und der von einem Dritten festgelegt wird, der keiner geeigneten institutionellen Aufsicht unterliegt; Informationspflichten des Kreditgebers in Bezug auf potentielle wirtschaftliche Risiken, die damit zusammenhängen, dass im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine geeigneten nationalen Regelungen betreffend die Aufsicht über den Dritten, der den Referenzwert festlegt, bestehen; Vorlage

Erstellt am 07.05.2025

Eingelangt am 09.05.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.360.236)

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