Rs C-242/25; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 127 Abs. 4 AEUV und des Art. 4 der Entscheidung 98/415/EG über die Anhörung der EZB durch die nationalen Behörden zu Entwürfen für Rechtsvorschriften; Frage, ob der mitgliedstaatlichen Verpflichtung, die EZB rechtzeitig anzuhören, entsprochen wird, wenn das Parlament eines Mitgliedstaats ein Gesetz vor Eingang der Stellungnahme der EZB verabschiedet, jedoch ein Verfahren besteht, wonach das Gesetz vor seiner Verkündung und seinem Inkrafttreten einer zweiten Prüfung im Parlament unterzogen werden kann; verneinendenfalls: Einordnung eines Verstoßes gegen Art. 127 Abs. 4 AEUV und des Art. 4 der Entscheidung 98/415/EG als wesentlicher Verfahrensfehler, der zur Unanwendbarkeit der betreffenden Vorschriften führt; Vorrang des Unionsrechts; Aufrechterhaltung der Rechtswirkungen; Vorlage (20474/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-242/25; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 127 Abs. 4 AEUV und des Art. 4 der Entscheidung 98/415/EG über die Anhörung der EZB durch die nationalen Behörden zu Entwürfen für Rechtsvorschriften; Frage, ob der mitgliedstaatlichen Verpflichtung, die EZB rechtzeitig anzuhören, entsprochen wird, wenn das Parlament eines Mitgliedstaats ein Gesetz vor Eingang der Stellungnahme der EZB verabschiedet, jedoch ein Verfahren besteht, wonach das Gesetz vor seiner Verkündung und seinem Inkrafttreten einer zweiten Prüfung im Parlament unterzogen werden kann; verneinendenfalls: Einordnung eines Verstoßes gegen Art. 127 Abs. 4 AEUV und des Art. 4 der Entscheidung 98/415/EG als wesentlicher Verfahrensfehler, der zur Unanwendbarkeit der betreffenden Vorschriften führt; Vorrang des Unionsrechts; Aufrechterhaltung der Rechtswirkungen; Vorlage

Erstellt am 13.05.2025

Eingelangt am 14.05.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.377.918)

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