EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-254/25; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; kein Säumnisschutz im Verfahren auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis; Auslegung der Art. 2, 4 (Abs. 3) und 6 EUV, der Art. 10, 18 und 67 (Abs. 4) AEUV, der Art. 20, 21, 41, 47, 51 und 52 GRC sowie des Art. 34 (Abs. 1 und 3) der Richtlinie (EU) 2016/801 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen (u.a.) zu Forschungs- oder Studienzwecken; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung bzw. Praxis, die Drittstaatsangehörigen für einen längeren Zeitraum das Recht nimmt, einen wirksamen Rechtsbehelf gegen die Säumnis von Verwaltungsbehörden (hier: im Verfahren auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken) einzulegen; keine Möglichkeit des Verwaltungsgerichts, in diesen Fällen eine Entschädigung zuzusprechen und den Erlass eines Verwaltungsakts innerhalb einer von dem Gericht gesetzten Frist anzuordnen, während polnischen Staatsangehörigen diese Rechte nicht genommen werden; Vorlage
Erstellt am 14.05.2025
Eingelangt am 15.05.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.382.184)
- EGH: RS C-254/25