EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-615/24; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Eigenerklärung als Auszahlungsvoraussetzung für De-minimis-Beihilfen; Auslegung der Art. 3 (De-minimis-Beihilfen) und Art. 6 Abs. 1 und 2 (Überwachung) der Verordnung 1408/2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 AEUV auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor; Frage, ob De-minimis-Beihilfen, wenn das Zentralregister für De-minimis-Beihilfen noch nicht vollständig eingerichtet bzw. anwendbar ist, auch ohne Abgabe einer Eigenerklärung über in den letzten drei Steuerjahren bezogene Beihilfen ausgezahlt werden dürfen; Frage, ob Abgabe der Eigenerklärung über in den letzten drei Steuerjahren bezogene Beihilfen vor oder nach Auszahlung der De-minimis-Beihilfen erfolgen muss; Vorlage
Erstellt am 07.11.2024
Eingelangt am 12.11.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.814.983)
- EGH: RS C-615/24