Rs C-634/24; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; restriktive Maßnahmen; Versagung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis (mehrfache, u.a. russische Staatsangehörigkeit); Auslegung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (EU-Visum-VO); Frage, ob Art. 30.6 CETA dahin auszulegen ist, dass es einer Person, die die kanadische, die israelische und die russische Staatsbürgerschaft besitzt, verwehrt ist, sich vor einem nationalen Gericht auf dieses Abkommen zu berufen, wenn es um eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis geht; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, nach der ein russischer Staatsangehöriger, der eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, ein gültiges Visum vorlegen muss, obwohl er als Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung 2018/1806 aufgeführten Staates visumfrei eingereist ist, mit Art. 4 Abs. 1 dieser Verordnung (sowie dieser Verordnung mit CETA); Vorlage (2142/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-634/24; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; restriktive Maßnahmen; Versagung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis (mehrfache, u.a. russische Staatsangehörigkeit); Auslegung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (EU-Visum-VO); Frage, ob Art. 30.6 CETA dahin auszulegen ist, dass es einer Person, die die kanadische, die israelische und die russische Staatsbürgerschaft besitzt, verwehrt ist, sich vor einem nationalen Gericht auf dieses Abkommen zu berufen, wenn es um eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis geht; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, nach der ein russischer Staatsangehöriger, der eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, ein gültiges Visum vorlegen muss, obwohl er als Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung 2018/1806 aufgeführten Staates visumfrei eingereist ist, mit Art. 4 Abs. 1 dieser Verordnung (sowie dieser Verordnung mit CETA); Vorlage

Erstellt am 11.11.2024

Eingelangt am 12.11.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.818.989)

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