Rs C-313/25 (PPU); niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Inhaftierung von Drittstaatsangehörigen zur Rückführung und Grundsatz der Nichtzurückweisung (non-refoulement); Auslegung von Art. 5, 13 Abs. 1 und 2 und Art. 15 der Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger i.V.m. Art. 6, 7, 19 Abs. 2, Art. 24 Abs. 2 und Art. 47 GRC; fragliche Pflicht einer nationalen Justizbehörde, sich bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung eines Drittstaatsangehörigen (hier: eines algerischen Staatsbürgers mit minderjährigem Kind in Frankreich) auch – gegebenenfalls von Amts wegen – zu vergewissern, dass zum einen der Grundsatz der Nichtzurückweisung und zum anderen die in Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG genannten Interessen der Vollstreckung der (unangefochtenen und daher rechtskräftigen) Rückführungsentscheidung, zu deren Vollstreckung der Drittstaatsangehörige festgenommen wurde, nicht entgegenstehen; Vorlage (FR); Anwendung des Eilverfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 1. Juli 2025, 9.30 Uhr (21528/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-313/25 (PPU); niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Inhaftierung von Drittstaatsangehörigen zur Rückführung und Grundsatz der Nichtzurückweisung (non-refoulement); Auslegung von Art. 5, 13 Abs. 1 und 2 und Art. 15 der Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger i.V.m. Art. 6, 7, 19 Abs. 2, Art. 24 Abs. 2 und Art. 47 GRC; fragliche Pflicht einer nationalen Justizbehörde, sich bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung eines Drittstaatsangehörigen (hier: eines algerischen Staatsbürgers mit minderjährigem Kind in Frankreich) auch – gegebenenfalls von Amts wegen – zu vergewissern, dass zum einen der Grundsatz der Nichtzurückweisung und zum anderen die in Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG genannten Interessen der Vollstreckung der (unangefochtenen und daher rechtskräftigen) Rückführungsentscheidung, zu deren Vollstreckung der Drittstaatsangehörige festgenommen wurde, nicht entgegenstehen; Vorlage (FR); Anwendung des Eilverfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 1. Juli 2025, 9.30 Uhr

Erstellt am 21.05.2025

Eingelangt am 22.05.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.404.913)

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