verb. Rs C-287/25 bis C-289/25; französische Vorabentscheidungsersuchen; Körperschaftsteuer; Gruppenbesteuerung; Frage, ob die Ergebnisse (Verluste) einer ausländischen Tochtergesellschaft im Rahmen der Gruppenbesteuerung – wie die Ergebnisse einer inländischen Tochtergesellschaft – berücksichtigt werden müssen, selbst wenn das zugrundeliegende Steuersystem auf den Regeln der steuerlichen Territorialität beruht und der Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft (wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens) darauf verzichtet hat, die Besteuerung der Ergebnisse der gebietsfremden Tochtergesellschaft auszuüben; objektive Vergleichbarkeit der Situationen; Niederlassungsfreiheit; Vorlagen (22088/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-287/25 bis C-289/25; französische Vorabentscheidungsersuchen; Körperschaftsteuer; Gruppenbesteuerung; Frage, ob die Ergebnisse (Verluste) einer ausländischen Tochtergesellschaft im Rahmen der Gruppenbesteuerung – wie die Ergebnisse einer inländischen Tochtergesellschaft – berücksichtigt werden müssen, selbst wenn das zugrundeliegende Steuersystem auf den Regeln der steuerlichen Territorialität beruht und der Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft (wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens) darauf verzichtet hat, die Besteuerung der Ergebnisse der gebietsfremden Tochtergesellschaft auszuüben; objektive Vergleichbarkeit der Situationen; Niederlassungsfreiheit; Vorlagen

Erstellt am 26.05.2025

Eingelangt am 27.05.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.419.008)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-288/25
EGH: RS C-289/25
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