EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-279/25; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Aufenthaltsrecht von drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern eines Unionsbürgers; Auslegung des Art. 21 Abs. 1 AEUV; Anwendbarkeit auf einen Unionsbürger, der seit seiner Geburt die Staatsangehörigkeit zweier Mitgliedstaaten (hier: Polen und Deutschland) besitzt und sich in den ersten zwölf Lebensjahren in dem einen und sodann (dauerhaft) in dem anderen der beiden Mitgliedstaaten aufgehalten hat, sowie Frage, ob dieser Unionsbürger einem Drittstaatsangehörigen, mit dem er zeitweise verheiratet war und sich gemeinsam in dem zweiten Mitgliedstaat aufgehalten hat, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht vermitteln kann; Vorlage
Erstellt am 22.05.2025
Eingelangt am 27.05.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.418.174)
- EGH: RS C-279/25