EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-286/25; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Nachfolge zu den verb. Rs. C-52/16 und C-113/16 SEGRO sowie den Rs. C-235/17, Kommission/Ungarn und C-177/20, ˮGrossmaniaˮ; Umfang der finanziellen Entschädigung nach unionsrechtswidriger Löschung eines Nießbrauchsrechts; Auslegung von Art. 63 AEUV und Art. 17 GRC; (Un-)Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die nach der unionsrechtswidrigen Löschung eines Nießbrauchsrechts an landwirtschaftlichen Grundstücken dem Nießbraucher nach Wiederherstellung des Nießbrauchsrechts eine finanzielle Entschädigung gewährt, die die erhebliche Wertsteigerung des betroffenen Grundstücks nicht berücksichtigt; Begriff „angemessene Entschädigung“; Vorlage
Erstellt am 03.06.2025
Eingelangt am 04.06.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.440.919)
- EGH: RS C-286/25