EU-V: Europ. Gerichtshof
C-519/25; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Gültigkeit der Art. 12 bis 14 der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union und Auslegung der Art. 49 (Niederlassungsfreiheit) und 56 (Dienstleistungsfreiheit) AEUV, Art. 15, 16, 17, 20 und 21 GRC, des Grundsatzes der Rechtssicherheit und des Grundsatzes der steuerlichen Territorialität; Gültigkeit der Art. 12 bis 14 der Richtlinie (EU) 2022/2523, soweit sie die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, die in der Union gelegenen Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe mit einer SES-Ergänzungssteuer zu besteuern, wodurch diese Geschäftseinheiten einer Steuer auf durch andere Geschäftseinheiten in einem anderen Steuerhoheitsgebiet erzielte unterbesteuerte Gewinne ohne Unterscheidung je nach der finanziellen Tragkraft dieser steuerpflichtigen Geschäftseinheiten unterliegen; Vorlage
Erstellt am 03.09.2025
Eingelangt am 04.09.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.706.288)
- EGH: RS C-519/25