Rs C-653/24; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Anwendung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt auf Konzessionen für (kleine) Stromerzeugungsanlagen; Auslegung des Art. 12 Abs. 1 und 2 (Auswahl zwischen mehreren Bewerbern [bei Knappheit der natürlichen Ressourcen]) der Richtlinie 2006/123/EG; Frage, ob Tätigkeit der Energieerzeugung durch Anlagen mit kleinen hydroelektrischen Ableitungen als eine Dienstleistung einzustufen ist und in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG fallen, oder ob es sich dabei um die Herstellung einer Ware handelt; (Un-)Zulässigkeit des Abstellens auf Größe der Wasserableitungsanlage (hier: durchschnittliche Nennleistung in kW) zur Beurteilung der „Knappheit der natürlichen Ressourcen“; (Un-)Zulässigkeit einer (automatischen) Konzessionsverlängerung, die durch die Dauer der vollständigen Nutzung einer erhaltenen Förderleistung bedingt und jedenfalls durch eine absolute Frist (hier: 30 Jahre) befristet ist; Vorlage (3879/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-653/24; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Anwendung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt auf Konzessionen für (kleine) Stromerzeugungsanlagen; Auslegung des Art. 12 Abs. 1 und 2 (Auswahl zwischen mehreren Bewerbern [bei Knappheit der natürlichen Ressourcen]) der Richtlinie 2006/123/EG; Frage, ob Tätigkeit der Energieerzeugung durch Anlagen mit kleinen hydroelektrischen Ableitungen als eine Dienstleistung einzustufen ist und in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG fallen, oder ob es sich dabei um die Herstellung einer Ware handelt; (Un-)Zulässigkeit des Abstellens auf Größe der Wasserableitungsanlage (hier: durchschnittliche Nennleistung in kW) zur Beurteilung der „Knappheit der natürlichen Ressourcen“; (Un-)Zulässigkeit einer (automatischen) Konzessionsverlängerung, die durch die Dauer der vollständigen Nutzung einer erhaltenen Förderleistung bedingt und jedenfalls durch eine absolute Frist (hier: 30 Jahre) befristet ist; Vorlage

Erstellt am 21.11.2024

Eingelangt am 25.11.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.853.451)

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