EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-616/24; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Fluggastrechte; Auslegung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 7 Abs. 3 der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004; Frage des Anspruchs auf Erstattung des Flugpreises in Währung gegenüber einem ausführenden Luftfahrtunternehmen, das nicht Vertragspartner des Fluggastes ist, wenn ein Flug teilweise mit Vielfliegermeilen bezahlt wurde; Frage, ob der erstattende Flugpreis anhand des öffentlich zugängigen Tarifs laut Anbot des Vertragspartners des Fluggastes oder nach dem (Durchschnitts-)Wert der eingesetzten Vielfliegermeilen zu bemessen ist; Vorlage
Erstellt am 25.10.2024
Eingelangt am 28.10.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.780.729)
- EGH: RS C-616/24